Jeder kann inzwischen mit KI Bilder erschaffen, Texte schreiben und Videos produzieren, die auf den ersten Blick täuschend echt wirken. Doch was passiert, wenn niemand mehr erkennt, was von einem Menschen und was von einer Maschine stammt? Genau hier setzt die neue Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte an: Seit dem 2. August 2026 gelten neue Vorgaben für bestimmte KI-generierte und KI-manipulierte Inhalte.
Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen und Agenturen wie uns? Darum geht es in diesem Blogbeitrag.
Mehr Transparenz bei KI-Inhalten
Ziel der neuen Regelungen: Menschen sollen direkt erkennen können, wenn ein Inhalt durch künstliche Intelligenz erzeugt oder manipuliert wurden.
Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere:
- der Schutz vor Täuschung,
- eine informierte Entscheidungsfindung,
- mehr Transparenz bei KI-Interaktionen, etwa mit Chatbots.
Die Kennzeichnungspflicht betrifft dabei nicht nur KI-Anbieter wie OpenAI & Co. sondern auch KI-Betreiber, zu denen auch Unternehmen zählen, die KI-Tools einsetzen.
Deepfakes: Besonders wichtig für Marketing und Social Media
Ein wichtiger Anwendungsbereich sind sogenannte Deepfakes. Gemeint sind KI-generierte oder manipulierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die echten Menschen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen ähneln und von Dritten fälschlicherweise für echt gehalten werden könnten. Entscheidend ist dabei die Perspektive eines informierten Betrachters: Besteht eine ernsthafte Verwechslungsgefahr mit der Realität, kann es sich um einen Deepfake handeln und muss gekennzeichnet werden.
Gerade im Marketing und auf Social Media ist das relevant. KI-generierte oder veränderte Bilder, Audios und Videos müssen entsprechend erkennbar gemacht werden, wenn andernfalls die Gefahr einer Irreführung besteht.
Wie müssen KI-Texte gekennzeichnet werden?
Bei KI-generierten Texten gilt: Es gibt keine pauschale Kennzeichnungspflicht. Eine Kennzeichnung ist insbesondere dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein KI-generierter Text öffentlich über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informiert und nicht redaktionell kontrolliert wurde. Wird ein solcher Text hingegen von einem Menschen gegengelesen und trägt eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung, entfällt die Kennzeichnungspflicht.
Wie muss gekennzeichnet werden?
Die Art der Kennzeichnung hängt vom jeweiligen Medium ab:

Die EU hat auch Label zur Kennzeichnung von KI-Nutzung bereitgestellt, die genutzt werden können, aber es gibt keine Pflicht, genau diese zu nutzen.

Fazit: Was bedeutet das für Unternehmen?
Die neuen Vorgaben machen vor allem eines deutlich: KI-Nutzung braucht klare Prozesse. Unternehmen sollten deshalb prüfen, welche KI-Inhalte sie erstellen, wo diese veröffentlicht werden und wann eine Kennzeichnung erforderlich ist. Besonders bei realitätsnahen Bildern, Videos und Audios ist Vorsicht geboten. Denn Transparenz wird zunehmend zu einem festen Bestandteil professioneller KI-Nutzung – und damit auch zu einer Frage von Vertrauen und rechtlicher Sicherheit. Fest steht: Aktuell ist vieles noch neu und mit einer gewissen Unsicherheit verbunden. Erst, wenn die ersten Gerichtsurteile gefallen sind, wird mehr Klarheit herrschen und wir bekommen eine verlässliche Grundlage, auf der wir unsere weiteren Maßnahmen planen können.
Wichtig: Die neuen Vorgaben gelten seit dem 2. August 2026. Für neue Inhalte sollten Unternehmen daher entsprechende Kennzeichnungsprozesse bereits etabliert haben.
Lea
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