Wir haben schon viel über die Erstellung von Logos und das Finden von Firmennamen berichtet. Was passiert nun, wenn man einen passenden Namen für die eigene Firma gefunden hat und ein dazu passendes Logo besitzt? Man sollte sich in jedem Fall den Namen schützen lassen! Nur gewerblich genutzte Namen und Marken können in Deutschland rechtlich geschützt werden, nicht aber privat genutzte Domainnamen oder ähnliches.
Das Markenrecht der Bundesrepublik Deutschland ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, das Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr schützt. Das Kennzeichenrecht gehört seinerseits zum gewerblichen Rechtsschutz. (Quelle: Wikipedia)
Wort- oder Wort-Bildmarke schützen lassen
In Deutschland unterscheidet man zwischen dem Schutz einer Wortmarke (der geschriebene Name) und dem von Bildmarken (graph. Darstellung z. B.Symbole oder Logos), bzw. auch einer Wort-Bildmarke. Das Klickkomplizen Logo zum Beispiel enthält sowohl Logo-Elemente, als auch den geschriebenen Namen, daher ist es eine Wort-Bildmarke. Der Vorteil der Wort-Bildmarke ist, dass auch Firmen, die ein ähnliches Logo verwenden rechtlich belangt werden können. Zuständig für den Schutz dieser Markenrechte ist das “Deutsche Patent- und Markenamt” kurz: DPMA.
In wenigen Schritten zum Markenschutz
- Zunächst sollten Sie eine umfassende Recherche im Internet betreiben. Bei der Wahl Ihres Firmennamens haben Sie sich wahrscheinlich bereits nach anderen Firmen, mit demselben Namen erkundigt. Nun sollten Sie dies zunächst im Internet umfassend recherchieren. Man sollte sich dabei auch bewusst sein, ob man die eigene Marke nur national, oder auch international schützen lassen will. Je nach Wunsch muss die Recherche dem entsprechend ausgeweitet werden.
- Danach sollte man in den Länderspezifischen Markenregistern recherchieren, ob die Rechte an einer Marke (wie die Eigene) bereits vergeben sind, bzw. angemeldet sind.
- Im Schritt drei meldet man seine Marke bei der DPMA an. Dies kostet z.B. für die einfache Anmeldung einer Wort-Bildmarke in Deutschland, mit einer Laufzeit von 10 Jahren 300 Euro.
- Im Marken-Anmeldungs-Formular müssen neben der korrekten Wiedergabe der Marke (in Wort, Bild, Schrift aber z.B. auch Hörproben) auch die korrekte Klassifizierung anhand der Klasseneinteilung der Waren und Dienstleistungen angegeben werden. Hierfür sollte man sich diese Klassifizierung vorher genau durchlesen.
- Nachdem das Anmelde Formular beim DPMA eingegangen ist, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Das kann allerdings etwa 4-6 Wochen dauern. Also nicht wundern, wenn die Bestätigung nicht sofort ankommt. Daraufhin haben Sie circa 8 Wochen Zeit um den angegebenen Betrag zu überweisen. Erst dann wird Ihre Marke für Sie registriert. Nach abgeschlossener Markenanmeldung erhalten Sie eine Markenurkunde. Eventuelle Einsprüche können jedoch noch innerhalb der folgenden 3 Monate beim DPMA eingehen. Erst danach dürfen Sie die Marke offiziell, rechtlich geschützt verwenden.
Hier noch die Links zum Markenschutz Formular und zum DPMA:
https://dpinfo.dpma.de/
http://www.dpma.de/docs/service/formulare/allgemein/a9510.pdf
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