Snippet-Erweiterungen bei Adwords gehören schon seit einigen Monaten zum festen Repertoire der Adwords-Anzeigenerweiterungen. Häufig kommt es jedoch vor, dass diese abgelehnt werden. Hier haben wir mal zusammengefasst, worauf man bei der Erstellung dieser Snippets achten sollte, damit sie Google auch mag ;-)
Formale Anforderungen an die Snippet-Erweiterungen
Wie auch bei anderen Adwords-Formaten ist Google sehr streng, was die Zeichensetzung betrifft. Auch bei der Snippet-Erweiterungen darf also kein Ausrufezeichen, sonstige Satzzeichen am Anfang oder Symbole oder Emoticons stehen. Auch Wortwiederholungen sind unzulässig, genauso wie Aufzählungen innerhalb eines Feldes. Bei Formulierungen wie „Ausverkauf“ oder auch „Kostenloser Versand“ ist die Ablehnung auch nicht weit, denn werbliche Texte sind unerwünscht.
Die richtige Auswahl der Snippet-Titel
Will man für seine Kampagne eine Snippet-Erweiterung hinzufügen, so muss man zunächst aus insgesamt 12 verschiedenen Titelbezeichnungen auswählen. Jeder Titel hat dabei seine eigenen Regeln. Zum Beispiel sollte man nicht Modelle, Typen und Stile verwechseln.
Ausstattung:
Besonders in der Hotellerie beliebt. Doch Vorsicht, auch naheliegende Dinge sind nicht unbedingt zulässig. Generell sollte man versuchen so wenige Worte wie möglich zu verwenden.Funktioniert: Ausstattung: WLAN, Frühstück, Pool, Fitnessraum, Wellnessbereich
Funktioniert nicht: Ausstattung: Ausstattung: 350m bis zum Strand, Waschmaschine, Parkplatz
Marken:
Hier sollte man nicht viel falsch machen können. Hier dürfen nur die Markennamen aufgelistet werden. Aber Achtung: Ablehnungsgrund können aber auch Verbote zur Verwendung durch den Markeninhaber sein.
Funktioniert: Marken: Nest, Nexus, Chromebook
Funktioniert nicht: “Über 200 Marken”, “Sparen bei Marken”
Kurse:
Hier sollten nur spezifische Kurse genannt werden
Funktioniert: Kurse: Aqua Fitness, Kegeln, Boßeltouren, Fußballgolf, Kletterwald, Fahrradtour
Funktioniert nicht: Kurse: Diplom, Master, Bachelor
Studiengänge:
auch hier erfolgt nur die Auflistung der Namen. Aufzählungen innerhalb eines Wertes oder auch durchweg fremdsprachige Bezeichnungen führen zur Ablehnung.
Funktioniert: Studiengänge: Musik in der Kindheit, Soziale Arbeit, Bachelor für Erzieher
Funktioniert nicht: Studiengänge: Corporate & Business Law, Nachhaltigkeitsrecht, Tax Law, Competition & Regulation
Ziele:
Hier dürfen ausschließlich Namen von Städten, Bundesländern oder Ländern stehen.
Funktioniert: Ziele: Kühlungsborn, Boltenhagen, Heiligendamm
Funktioniert nicht: Ziele: Berge, Strände, Städte
Vorgestellte Hotels:
Nur die Namen der Hotels sind zulässig
Funktioniert: Vorgestellte Hotels: Bergpension unterm Adler, Hotel zur Linde, Hotel Krone
Funktioniert nicht: Vorgestellte Hotels: “Hotel zur Linde: 10 % Rabatt”, “Bester Preis für Hotel Krone”
Versicherungsleistungen:
Hierbei sind die Namen der einzelnen Versicherungen anzugeben.
Funktioniert: Versicherungsleistung: Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Vollkaskoversicherung
Funktioniert nicht: Versicherungsleistung: schnelle Abwicklung, Ablaufleistung, Rückerstattung
Modelle:
Der Unterschied zu Marken besteht hier im Detail
Funktioniert: Modelle: Corolla L, Corolla LE, Corolla Premium, Corolla LE Plus
Funktioniert nicht: Modelle: Toyota, Honda, Ford, Chevy
Viertel:
Die Namen müssen realen Stadtteilen entsprechen:
Funktioniert: Viertel: Mitte, Spandau, Reinickendorf, Pankow
Funktioniert nicht: Viertel: Berlin, Brandenburg
Dienstleistungen:
Hier sind Namen bestimmter kostenpflichtiger Leistungen gewünscht.
Funktioniert: Dienstleistungen: Ölwechsel, Abgasuntersuchung, Spureinstellung
Funktioniert nicht: Dienstleistungen: Bewertungen, Angebote, Klassifizierungen
Stile:
Zulässig sind konkrete Stil- und keine Kategoriebezeichnungen.
Funktioniert: Stile: gestreift, fransig, fest, geometrisch
Funktioniert nicht: Stile: Funktionskleidung, Yogakleidung, Laufkleidung, Sportjacken
Typen:
Damit sind Produktkategorien gemeint:
Funktioniert: Typen: Hängeleuchten, Deckenleuchten, Wandleuchten
Funktioniert nicht: Typen: rot, blau, grün
Fazit
Die Snippet-Erweiterungen sind wunderbare Ergänzungen zu den Adwords-Anzeigen, doch nur, wenn sie sinnvoll ausgefüllt sind. Google ist hierbei sehr streng was durchaus häufige Ablehnungen hervorrufen kann. Hält man sich jedoch an die beschriebenen Regeln, sollte es funktionieren. Ansonsten gilt: probieren – probieren – probieren.
Anastasia
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